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Cannabis als Arzneimittel:

Die unterschiedlichen

Darreichungsformen

Es gibt unterschiedliche Darreichungsformen von Cannabis und durch die im März 2017 verabschiedete Gesetzesänderung steht Ärzten und Patienten ein breites Spektrum an Cannabis-Arzneimitteln zur Verfügung.

Fertig- und Rezepturarzneimittel:
Spray, Kapseln und Tropfen

Schon vor der Gesetzesänderung von 2017 war medizinisches Cannabis unter gewissen Umständen verschreibungsfähig. Das galt sowohl für Fertigarzneimittel, die als fertiges Produkt an die Apotheken geliefert werden, als auch für Rezepturarzneimittel, die der Apotheker individuell für die Patienten zubereitet. Cannabis als Fertigarzneimittel steht in Deutschland als Spray und in Form von Kapseln zur Verfügung. Beide Formen der Cannabis-Anwendung werden oral – also über den Mund – eingenommen. Während das Spray ein Cannabis-Extrakt enthält, setzen die Hartkapseln auf Nabilon, eine künstliche Form von THC.

Als Rezepturarzneimittel steht Ärzten und Patienten das sog. Dronabinol zur Verfügung. Der reine THC-Wirkstoff wird durch die Apotheken individuell verarbeitet und in der Regel in Form von Kapseln oder als ölige Tropfen abgegeben. Das THC wird dabei über die Mundschleimhaut und den Verdauungstrakt aufgenommen.

Cannabis-Blüten und Cannabis-Vollextrakte

Seit März 2017 kann Ihr Arzt nun auch hochwertiges Medizinalcannabis in Form von getrockneten Blüten oder Cannabis-Vollextrakten verordnen. Die Cannabis-Blüte ist die wohl ganzheitlichste und am wenigsten verarbeitete Form von Medizinalcannabis. Aus diesen Blüten entstehen auch die Vollextrakte. Dabei handelt es sich um standardisierte Extrakte, die durch Auszug mit Alkohol oder Öl gewonnen werden. Vollextrakte enthalten wie die Blüten das gesamte Spektrum an Wirkstoffen der Cannabis-Pflanze, einschließlich der sekundären Pflanzenstoffe.