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Prozessablauf

Medizinisches Cannabis kann Patienten, die bereits einen langen Leidensweg hinter sich haben, die Chance auf eine höhere Lebensqualität eröffnen. Voraussetzung für eine Therapie ist, dass alle allgemein anerkannten Therapieformen bereits ausprobiert wurden. Entschließt sich der behandelnde Arzt anschließend zu diesem Schritt, folgt das Verfahren – bis der Patient das Arzneimittel in Händen hält – einem festen Muster. Wir nennen Ihnen alle Schritte des Prozessablaufs bis zu dem Punkt, an dem die Apotheke medizinisches Cannabis aushändigt.

Wie wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt?

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt über die Therapie und die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Genehmigung durch die Kasse muss vor dem Behandlungsbeginn erfolgen. Hierzu benötigen Sie eine Stellungnahme des Arztes sowie weitere Unterlagen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erfragen Sie, welche Unterlagen konkret erforderlich sind. Hinweis: Laut Gesetz darf die Krankenkasse die Therapie nur „in begründeten Ausnahmefällen ablehnen“.

Ist die Kostenübernahme Bedingung für eine Therapie?

Die Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkasse ist keine Voraussetzung für die Verschreibung durch den Arzt. Patienten nutzen deshalb auch die Möglichkeit, auf Privatrezept in die Therapie einzusteigen. Eine langfristige Therapie kann allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein. Deshalb erfolgt die Behandlung für Selbstzahler meist nur zur Überbrückung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Was muss ein Antrag auf Kostenübernahme berücksichtigen?

Sofern eine Kostenübernahme erfolgen soll, muss vor der Erstverordnung von Medizinalcannabis die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse des Versicherten vorliegen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, welcher auf die im Gesetzestext aufgeführten Voraussetzungen eingeht. Daher sollten im Antrag folgende Punkte deutlich werden:

  • Die Erkrankung ist schwerwiegend.
  • Es gibt keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung bzw. eine solche kann nach Einschätzung des Arztes nicht angewendet werden.
  • Es gibt eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“, dass Cannabis-Blüten oder Extrakte oder cannabishaltige Arzneimittel auf den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Krankheitssymptome „spürbar positiv einwirken“.
  • Der Patient ist volljährig und eine Suchtgefahr lässt sich ausschließen.

Für die Verordnung der schon vorher verordnungsfähigen cannabinoidhaltigen Fertigarzneien ist eine vorherige Genehmigung nur dann erforderlich, wenn die Anwendung off-label erfolgen soll. Sollte die Beantragung im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gem. § 37b SGB V erfolgen, sollte dies bei der Beantragung vermerkt werden, um die Genehmigungsfristen zu verkürzen.

So funktioniert die Antragstellung für eine Kostenübernahme bei der GKV

So funktioniert die Antragstellung bei der Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) muss der Patient noch vor Beginn der Cannabis-Therapie einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.

Dafür gibt der Arzt eine Stellungnahme ab, in welcher die Notwendigkeit der Cannabis-Therapie erklärt wird. Diese Stellungnahme, in Form eines ausgefüllten Fragebogens, wird dem Antrag beigefügt.

Die GKV prüft daraufhin den Antrag und trifft eine Entscheidung. Wenn eine zusätzliche fachliche Einschätzung erforderlich ist, wird der MDK hinzugezogen.

Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V sind Ablehnungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Am häufigsten lehnt die GKV die Anträge in folgenden Fällen ab:

  • Aus den Unterlagen wird nicht deutlich, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt.
  • Es bestehen Kontraindikationen für die Cannabis-Therapie.
  • Andere zur Verfügung stehende Therapien scheinen geeigneter zu sein.
  • Dem Patienten wurde das Medizinalcannabis von seinem Hausarzt verordnet. Er hat jedoch eine seltene Erkrankung, welche von einem Facharzt behandelt werden soll.
  • Es fehlen Unterlagen für eine umfassende Einschätzung der Krankheitslage, z. B. Arztberichte.

Sollte die Krankenkasse innerhalb der Frist mitteilen, dass sie sich dafür entschieden hat, den Antrag abzulehnen, kann der Patient innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen.

So funktioniert die Antragstellung für eine Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung (PKV)

Bei der PKV sind für die Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten sowie für alle anderen Arzneimittel die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung entscheidend.

In der Regel wird der Antrag auf Kostenübernahme bei Privatversicherten genehmigt, wenn

  • eine ärztliche Verordnung vorliegt
  • das Arzneimittel aus einer Apotheke bezogen wird
  • die Therapie medizinisch notwendig ist
  • alle anderen schulmedizinischen Therapien ausgeschöpft sind

Die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis ist somit auch über die PKV möglich. Ob einer Kostenübernahme stattgegeben wird, wird für jeden Fall individuell geprüft.