So funktioniert die Antragstellung bei der Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) muss der Patient noch vor Beginn der Cannabis-Therapie einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.
Dafür gibt der Arzt eine Stellungnahme ab, in welcher die Notwendigkeit der Cannabis-Therapie erklärt wird. Diese Stellungnahme, in Form eines ausgefüllten Fragebogens, wird dem Antrag beigefügt.
Die GKV prüft daraufhin den Antrag und trifft eine Entscheidung. Wenn eine zusätzliche fachliche Einschätzung erforderlich ist, wird der MDK hinzugezogen.
Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V sind Ablehnungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Am häufigsten lehnt die GKV die Anträge in folgenden Fällen ab:
- Aus den Unterlagen wird nicht deutlich, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt.
- Es bestehen Kontraindikationen für die Cannabis-Therapie.
- Andere zur Verfügung stehende Therapien scheinen geeigneter zu sein.
- Dem Patienten wurde das Medizinalcannabis von seinem Hausarzt verordnet. Er hat jedoch eine seltene Erkrankung, welche von einem Facharzt behandelt werden soll.
- Es fehlen Unterlagen für eine umfassende Einschätzung der Krankheitslage, z. B. Arztberichte.
Sollte die Krankenkasse innerhalb der Frist mitteilen, dass sie sich dafür entschieden hat, den Antrag abzulehnen, kann der Patient innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen.